Die Stiftung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 wurde die Stiftung Geld- und Währung durch Bundesgesetz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet. Ihr Sitz ist Frankfurt am Main. Das Stiftungsvermögen stammt aus dem Verkauf der 1-DM-Goldmünzen im Jahr 2001, die aus Anlass der Einführung des Euro-Bargelds zum Gedenken an die D-Mark ausgegeben wurde. Zweck der Stiftung ist es, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung stabilen Geldes zu erhalten und zu fördern.

Die Stiftung fördert die wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Geld- und Währungswesens. Sie leistet damit einen Beitrag zur wissenschaftlichen Fundierung der Notenbankpolitik und der Finanzstabilität sowie der entsprechenden Regierungsvorhaben auf dem Gebiet der Finanzmarktaufsicht und -regulierung.

Organe der Stiftung sind Stiftungsrat und Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung und führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der vom Stiftungsrat vorgegebenen Richtlinien.

Die Förderpolitik der Stiftung stützt sich derzeit im Wesentlichen auf zwei Pfeiler, und zwar auf die Förderung

  • eines interdisziplinären Kompetenzzentrums der Goethe-Universität Frankfurt am Main auf dem Gebiet "Geld, Währung und Finanzstabilität" (Institute for Monetary and Financial Stability / IMFS)
  • ein Promotionsstipendienprogramm an der Universität Mannheim.

Darüber hinaus fördert die Stiftung fallweise auch Einzelprojekte. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind allerdings eng begrenzt.